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Einlagen & Schuhzurichtungen für Sicherheitsschuhe

Orthopädische Versorgung im Arbeitsschutz – normgerecht, zugelassen und so unkompliziert wie möglich für Sie und Ihren Arbeitgeber.

Einlagen und Schuhzurichtung für Sicherheitsschuhe – Coordes

Warum spezielle Einlagen für Sicherheitsschuhe?

Nach der DGUV Regel 112-191 (früher BGR 191) führt jede Veränderung an Sicherheitsschuhen zum Verlust der Baumusterprüfung – und damit im Ernstfall zum Verlust des Versicherungsschutzes bei einem Arbeitsunfall. Orthopädische Einlagen und Schuhzurichtungen dürfen daher nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhe eingelegt bzw. eingearbeitet werden. So bleiben wichtige Eigenschaften wie Antistatik und die Resthöhe der Zehenkappe erhalten.

Als zertifizierter Meisterbetrieb haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, diese Regelung für Sie als Anwenderin oder Anwender und für Ihren Arbeitgeber so einfach wie möglich umzusetzen. Für Sicherheitsschuhe verschiedener Hersteller können wir Ihnen eine passende Lösung anbieten.

  • Orthopädische Einlagen für Sicherheitsschuhe mit Baumusterprüfung
  • Schuhzurichtungen an zugelassenen Sicherheitsschuhen
  • Beratung zu geeigneten Schuhmodellen
  • Auf Wunsch kommen wir zu Ihnen in die Firma, um alle Formalitäten zu klären

Wer übernimmt die Kosten?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Einlagen und Schuhzurichtungen an Arbeitsschuhen nicht. Zuständig sind:

  • Deutsche Rentenversicherung – wenn mindestens 15 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt wurden
  • Agentur für Arbeit – wenn die Rentenversicherung nicht zuständig ist
  • Berufsgenossenschaft – wenn das Hilfsmittel aufgrund eines Arbeitsunfalls benötigt wird

Um die Möglichkeiten der Versorgung und Kostenübernahme zu klären, sprechen Sie uns einfach an.

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Persönliche Beratung – in Augustfehn und Oldenburg

Rufen Sie uns an oder kommen Sie vorbei. Für Vermessungen und Anproben vereinbaren wir gern einen Termin, damit wir uns ausreichend Zeit für Sie nehmen können.